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Briefwahlunterlagen Bundestagswahl


Leistungsbeschreibung

Sofern Sie am 26.09.2021 Ihr zuständiges Wahlbüro nicht aufsuchen können, besteht auch zu den Wahlen im September 2021 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Für jede der Wahlen ist ein eigenständiger Antrag erforderlich. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. August 2021.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

· das 18 Lebensjahr vollendet haben,

· seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben  

  oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

· nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können seit der Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Demzufolge sind Deutsche die am Wahltag im Ausland leben, wahlberechtigt,

  1. sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

 

  1. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Der Antrag für Auslandsdeutsche erhalten Sie im Wahlbüro der Gemeinde Hagen a.T.W.  oder ist auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de zu finden. Er muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis spätestens zum 05.09.2021 übermittelt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Auslandsdeutsche werden dann bei der Gemeinde in das Wählerverzeichnis eintragen, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren und können durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Wer am Stichtag 15. August 2021 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird "von Amts wegen" in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis zum 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlbüro melden.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 23. September 2021) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Der Wahlbrief ist nicht freizumachen.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.