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Briefwahlunterlagen Kommunalwahl mit Direktwahl


Leistungsbeschreibung

Sofern Sie am Wahltag Ihr zuständiges Wahlbüro nicht aufsuchen können, besteht auch zu der Kommunalwahl am 12. September 2021 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Für jede der Wahlen ist ein eigenständiger Antrag erforderlich. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. August 2021, zu einer ggf. erforderlichen Stichwahl ab dem 15. September 2021.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hagen a.T.W.,

-           die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-           die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen
            Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,

-           seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet wohnhaft und

-           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungskarte für die Kommunalwahl wird benötigt.  Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann bzw. in diesem Fall wird die Angabe nur für die Beantragung benötigt. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlbüro melden.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 09.09.2021) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. 

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.